In diesem Kriminalfall aus dem Raum Passau gibt es einen rechtlichen…

In diesem Kriminalfall aus dem Raum Passau gibt es einen rechtlichen Aspekt, der im Hauptbeitrag aus Platzgründen fehlte: Der Angeklagte führte unbefugt ein langes, feststehendes Messer bei sich. Nach damaligem Recht war dies einem „ledigen, unangesehenen Burschen“ untersagt, da das Tragen solcher Waffen an den gesellschaftlichen Stand gebunden war. Dieser Verstoß wurde im Prozess zusätzlich zur tödlichen Körperverletzung gewertet.

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