Gewollter oder nicht gewollter Beischlaf mit dem Dienstherrn? Das Leben…

Gewollter oder nicht gewollter Beischlaf mit dem Dienstherrn? Das Leben einer Magd war schon immer nichts wert. Ehe die Kirche den Beischlafenden ein schlechtes Gewissen machen konnte, wurde die Magd im Haus nur so herumgereicht. Von Bettstatt zu Bettstatt ob sie wollte oder nicht. Dem hielt die Kirche Einhalt und schrieb vor 1000 Jahren auf: Eine Magd darf nur einen Beischläfer in der Familie haben. Alles was darüber hinaus geht, ist mit Inzest gleichzusetzen. So wurde den Gläubigen Familien-Triebtätern etwas Angst vor dem Jenseits gemacht.

Trotzdem war die Magd noch bis ins 20. Jahrhundert eine unfrei Schaffende, die ihrem Herrn hörig sein musste. Und Wohl oder Übel (bei den unzähligen unehelichen Kindern in der ach so streng katholischen Zeit) mit ihrem nackten Körper dienen musste.

Ein Konkubinat war eine außereheliche Verbindung die es erlaubte, den Geschlechtsakt mit einer Person auch in einer Ehe legal abzuhalten. Dieses ungeschriebene Gesetz galt noch bis nach dem 2. Weltkrieg.

#bayerwaldforschung

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