Die Marktrechte wurden Röhrnbach in zwei Schritten verliehen: zunächst…
Die Marktrechte wurden Röhrnbach in zwei Schritten verliehen: zunächst 1593 und dann erneut 1612. Diese Verleihungen waren jedoch als "beschränkte Marktrechte" charakterisiert. Dies bedeutet, dass Röhrnbach im Vergleich zu vollwertigen Städten oder Märkten nur über begrenzte Selbstverwaltungsrechte verfügte. Die genaue Ausgestaltung dieser Rechte variierte im Laufe der Zeit; historische Quellen weisen darauf hin, dass die verliehenen Rechte zeitweise auch widerrufen und später wieder bestätigt wurden.
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