Die Gerechtsame war eine Art "Betriebserlaubnis", die der Fürstbischof…
Die Gerechtsame war eine Art "Betriebserlaubnis", die der Fürstbischof verkaufte und auf dessen Umsatz einen Zehnt, das heißt zehn Prozent dieser Einnahmen, für sich einforderte. (Umsatzsteuer). Der Rechtsnachfolger Bayern hatte diese Einnahmequelle mit übernommen.
Dabei wurde früher zwischen "realer" und "ratifizierter" Berechtigung unterschieden,
wobei bei letzterem, z.B. einer Sägmühle, bei denen mehrere Personen berechtigt wurden, zur Sicherheit das Staatsoberhaupt oder Landesherr benannt und die Urkunde dort hinterlegt wurde.
#bayerwaldforschung