Der hochrangige Gedenktag des heiligen Vitus am 15. Juni bildete durch…

Der hochrangige Gedenktag des heiligen Vitus am 15. Juni bildete durch landesherrliche Privilegien die rechtliche Grundlage für das weitreichende Marktrecht in ausgewählten Orten wie Hutthurm, Waldkirchen und Obernzell, während die anderen Marktgemeinden im Bistum Passau keinen eigenen Veittag besaßen. Sobald das rituell am Marktplatz ausgesteckte Marktschwert den strengen Marktfrieden verkündete, trat eine besondere Gerichtsbarkeit in Kraft, die den ungestörten Handel garantierte und Streitigkeiten drakonisch bestrafte. Gleichzeitig begannen die fürstbischöflichen Beamten mit dem Einzug der Standgebühr von den herbeiströmenden Kaufleuten, die für das Recht auf einen Verkaufsplatz das sogenannte Budengeld entrichten mussten. Dieses streng reglementierte Wirtschaftssystem sicherte den privilegierten Orten ein exklusives Handelsmonopol, das Fremden den freien Verkauf untersagte und die lokalen Märkte vor unlauterer Konkurrenz schützte.

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