Am 8. April 1893, knapp ein Jahr später, folgte schließlich das…

Am 8. April 1893, knapp ein Jahr später, folgte schließlich das juristische Nachspiel vor der Passauer Strafkammer. Das Gericht verurteilte den Messerstecher Hartl wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auch die anderen Beteiligten, darunter der Dienstknecht Otto Schauer aus Berbing, kamen nicht ungeschoren davon und erhielten wegen ihrer Teilnahme an der Schlägerei jeweils mehrwöchige Haftstrafen. Gegen Ludwig Stummvoll wurde das Verfahren eingestellt, da er noch vor der Verhandlung selbst verstorben sei.

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